Energiestrategie 2050 angenommen


Die Energiestrategie 2050 wurde angenommen und befindet sich jetzt in der Vernehmlassung. Diese wird im  November 2017 abgeschlossen sein. Voraussichtlich ergeben sich daraus folgende Neuerungen.

  • Die Einmalvergütung gibt es neu für alle Anlagen (bis 50 MW).
  • Bei einer Eigenverbrauchsgemeinschaft muss zukünftig nur noch ein Zähler vom EW (BKW) gemietet werden. Die Unterzähler können privat sein.
  • Man kann den Solarstrom neu dem Nachbarn verkaufen.
  • Voraussichtlich wird die BKW-Vergütung wieder steigen (auf ca. 8-9 Rp.).
    Neu werden gemäss Energiestrategie auch die Produktionskosten der EW-eigenen Anlagen berücksichtigt.
  • Die KEV ist ausgeschöpft, neue Anlagen bekommen nur noch Einmalvergütung.

Der aktuelle Stand kann im untenstehenden Dokument nachgelesen werden.

Download
Vernehmlassungsdokument Energieverordnung
5_EnV_de.pdf
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Link zu Medienmitteilungen vom Bundesamt für Energie:


Aktuelle EIV-Sätze

 

Kategorie 1.4.17-31.3.18   Ab 1.4.18
angebaut, freistehend, Grundbeitrag  1400   1400
angebaut, freistehend, Leistungsbeitrag 450   400
integriert, Grundbeitrag 1600   1600
integriert, Leistungsbeitrag 520   460

Neuerungen